26.1.12
Sonderausschüttung der VGWort für Onlinetexte
Wer im vergangenen Jahr Texte im Internet veröffentlicht hat, sollte sich bis 31. Januar bei der VG Wort melden. Es winkt eine Sonderausschüttung. Alles Nähere steht auf http://www.vgwort.de/verguetungen/auszahlungen/texte-im-internet.html
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